Allgemeine Informationen
ab dem 01.07.2017 gilt § 32 ProstSchG.
Das ProstSchG sieht nach § 32 eine Kondompflicht und damit auch ein Werbeverbot für ungeschützte Praktiken vor.
Wir weisen darauf hin, dass die anwesenden Sex-Dienstleisterinnen (Mieterinnen) ihre Dienste als selbstständige Unternehmerinnen anbieten und in keinem rechtlichen Tätigkeitsverhältnis zu „Beate Neumarkt“ stehen.
Die Sex-Dienstleisterinnen werden ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig.
Absprachen über die Art der Dienstleistung, die Höhe der Vergütung sowie die Modalitäten der Bezahlung finden ausschließlich zwischen den Sex-Dienstleisterinnen und deren Gästen statt und begründen kein Vertragsverhältnis und keine geschäftliche Beziehung mit „Beate Neumarkt“.
Die Präsentation der Sex-Dienstleisterinnen (Mieterinnen) auf der Internetseite erfolgt ausschließlich im Auftrag und Namen der Sex-Dienstleisterinnen.
Termine bitte unter der unten genannten Telefonnummer vereinbaren.